Johannes Petersen
Zusammenstellung der Mitglieder der Kreistage, der Kreispräsidenten und Landräte der Kreise
Flensburg-Land 1868 bis 1974
Schleswig 1868 bis 1974
Schleswig-Flensburg 1974 bis heute
Quellen:
Landesarchiv Schleswig
Gemeinschaftsarchiv Kreis Schleswig-Flensburg/Stadt Schleswig
„Der Landkreis Flensburg“, Herausg. Gesellschaft für Flensburger Stadtgeschichte (1981)
Matthias Schartl u. Claudia Koch „Landräte und Kreispräsidenten im Kreis Schleswig-Flensburg 1867 – 2008 (2009)
Kreis-Chroniken für den Kreis Schleswig-Flensburg 1974 – 2000
Akten des Kreises Schleswig-Flensburg
Statistische Berichte des Statistischen Landesamtes Schleswig-Holstein
Inhalt:
Mandatsverteilung Landkreis Flensburg
Landkreis Flensburg Abgeordnete
Landkreis Flensburg Kreispräsidenten
Mandatsverteilung Kreis Schleswig
Kreis Schleswig Kreispräsidenten
Mandatsverteilung Kreis Schleswig-Flensburg
Kreis Schleswig-Flensburg Abgeordnete
Kreis Schleswig-Flensburg Kreispräsidenten
Kreis Schleswig-Flensburg Landräte
Anmerkung
Vor 1919 wurden die Kreistagsabgeordneten nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von drei Wahlverbänden entsandt. Es gab die Wahlverbände Großgrundbesitzer und Landgemeinden. Die Städte bzw. Flecken bildeten jeweils einen eigenen Wahlverband.
Jedem dieser Verbände stand eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten zu. Diese wurden für 6 Jahre bestimmt, wobei alle 3 Jahre die Hälfte ausschied und neu gewählt werden mußte, Wiederwahl war möglich.
Beispiel: Der Kreistag des Kreises Schleswig bestand im Jahre 1889 aus 24 Abgeordneten.
Von diesen stellten die Großgrundbesitzer 4, die Stadt Schleswig 5, die Städte Kappeln, Friedrichstadt und Arnis je 1 und die Landgemeinden 12 Abgeordnete. Diese Zahlen konnten sich je nach Entwicklung der Einwohnerzahlen und der Besitzverhältnisse am Grundbesitz verändern. Die dafür notwendigen Grundlagen mußten bei jeder Wahl neu ermittelt werden, also alle 3 Jahre, da alle drei Jahre Ergänzungswahlen stattfanden.
Die Großgrundbesitzer wählten ihre Abgeordneten in einer Zusammenkunft in der Kreisstadt unter Vorsitz des Landrates. Dabei konnte es passieren, dass nur 4 Wahlberechtigte anwesend waren, die sich praktisch selber wählten. Die Abgeordneten der Städte wurden durch die Stadtverordnetenversammlungen gewählt. Bei den Landgemeinden wurden 7 Wahlbezirke gebildet, aus denen etwa je 2 Abgeordnete zu bestimmen waren. Dies geschah durch Wahlmänner, die von den Gemeindeversammlungen oder, wenn vorhanden, von den Gemeindevertretungen gewählt wurden.