Das gemeinsame Archiv des Kreises Schleswig-Flensburg und der Stadt Schleswig ist als kommunales Archiv eine Einrichtung der Kulturstiftung des Kreises und hat seinen Sitz im Haus der Kulturstiftung in Schleswig, Suadicanistraße 1.

Leiter des Archivs ist Dirk Wenzel, der gleichzeitig Leiter der Kulturstiftung ist. Die Archivmitarbeiter Ann-Katrin Reimer (Diplom-Dokumentarin) und Ulrike Skehr (Diplom-Archivarin) betreuen das Archiv als Dienstleistungsstelle für Forschung, Geschichtsschreibung und Unterricht.

Benutzung

Lupe und ZeitungsausschnittJedermann hat das Recht auf Einsichtnahme in Archivgut, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann. In der Regel erfolgt die Nutzung durch den persönlichen Besuch im Archiv und im Rahmen der Benutzungsordnung. Eine Anmeldung ist im Normalfall nicht erforderlich, lediglich für das Lesen von Mikrofilmen am Readerprinter sollte ein Termin vereinbart werden. Bei der erstmaligen Nutzung ist ein Benutzungsantrag auszufüllen, gegebenenfalls wird die Identität des Benutzers durch Vorlage eines Lichtbildausweises geprüft.
Eine Ausleihe von Archivalien oder eine auswärtige Nutzung erfolgt nur in Ausnahmefällen durch andere Archive oder Verwaltungen, in der Regel nicht durch Privatpersonen.

Vorbereiten des Archivbesuches

Hanbeschriebene ZettelWir bitten Sie, Ihren Archivbesuch gut vorzubereiten. Dazu gehört zunächst die Auswertung der Literatur, die zu einem bestimmten Thema vorhanden ist. In unserer Präsenzbibliothek finden Sie eine reiche Auswahl an regionaler und teilweise auch überregionaler Literatur zu verschiedensten Themen. Dort lassen sich oft Hinweise auf bereits erforschte Themenfelder und auf relevante Archive und Bestände finden. Die Nutzung gedruckter Archivführer oder der Internetangebote der Archive ist ebenfalls zu empfehlen. Im Archiv muss dann geklärt werden, welcher Bestand die benötigten Informationen enthalten könnte. Je präziser und detaillierter ein Anliegen dargestellt wird, desto einfacher ist es für den Archivar, entsprechende Informationen zu finden.
Vielfach ist es erforderlich, ältere handschriftliche Texte zu lesen und zu verstehen, vor allem Schriftstücke, die vor dem 1. Weltkrieg entstanden sind.

Aufbau des Archivs

Sehr alte Bücher in schwarz weißDie Archivalien des Archivs sind in einzelne Bestände unterteilt. Das bedeutet, dass die Unterlagen in ihrem Entstehungszusammenhang (=Provenienz[Herkunfts-]prinzip) verbleiben. Eine sachthematische Ordnung findet nur in Ausnahmefällen statt, z.B. bei Fotos, Zeitungsartikeln, Sammlungen. Die einzelnen Archivbestände sind in Form von Findbüchern und in der AUGIAS-Datenbank erschlossen, die vor Ort einsehbar sind. Diese informieren über den Bestand und listen die zu ihm gehörenden Archivalien mit Aktennummer, Titelangabe ggf. mit Enthält-Vermerk und Laufzeit (Datierung) auf. Jedes Archivale hat eine eigene unverwechselbare Signatur, anhand derer die Unterlagen bestellt werden können. Sie setzt sich zusammen aus der Kennziffer für den Bestand bzw. die Abteilung und der Aktennummer.

Kosten

Die Beratung und Benutzung vor Ort ist in der Regel kostenlos, lediglich in Einzelfällen und für Reproduktionen entstehen Kosten gemäß der geltenden Entgeltordnung. Für Recherchen nach schriftlichen und telefonischen Anfragen entstehen ebenfalls Kosten. Bitte geben Sie bei schriftlichen Anfragen per E-Mail Ihre Postanschrift an.

Verhalten im Archiv

Aufgeschlagenes altes BuchBei der Archivbenutzung sind besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Wir setzen einen pfleglichen Umgang mit den Archivalien voraus, im Lesesaal sind das Essen und Trinken untersagt.

Um Originale zu schützen und zu erhalten, fertigen wir von einigen Unterlagen keine Kopien an. Es steht Ihnen in solchen Fällen allerdings frei, Fotografien ohne Blitz anzufertigen. Bereits stark geschädigte Archivalien werden nicht vorgelegt.

Bei Forschungen zur jüngeren Vergangenheit sind teilweise noch Schutzfristen zu beachten, das bedeutet, das Archivgut ist für die Benutzung gesperrt. Diese Fristen sind im §9 des Schleswig-Holsteinischen Landesarchivgesetzes geregelt. Für Unterlagen der Standesämter gelten die Fristen des Personenstandsrechts: Geburt 110 Jahre, Tod 30 Jahre, Eheschließung 80 Jahre.