Die Überlieferungen der Stadt und des Kreises sind getrennt verzeichnet. Während die Verwaltungsunterlagen nach dem Herkunftsprinzip verwahrt sind, ist das Sammlungsgut sachthematisch geordnet.
Die Bestände des Kreisarchivs setzen erst etwa 1945 ein, die des Stadtarchivs reichen bis in das Mittelalter zurück.
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