Schon länger existierende Gemeinde- und Kirchspielarchive sind selbstverständlich einbezogen.
Grundlage der Beratung ist das Landesarchivgesetz , nach dem die Verwaltungen zur Einrichtung eines Archivs verpflichtet sind. Da die Amtsverwaltungen in der Regel keine professionell betreuten Archive unterhalten, wurde das Konzept der Archivberatung entwickelt. Dieses beinhaltet, dass eine archivische Fachkraft des Kreisarchivs die ehren- und nebenamtlich geführten Archive bei der Archivarbeit berät und unterstützt durch:
– Besuche vor Ort
– Organisation von Treffen zum Erfahrungsaustausch
– Fortbildungen in Gruppen
– Entwicklung von Arbeitshilfen
– regelmäßige Informationen
– Abgabe von kleinen Mengen Archivmaterial
Für die Archivberatung zahlen die Kommunen jährlich eine vertraglich festgelegte Summe. Ziel ist eine Vor-Ort-Archivierung in den Ämtern und Gemeinden. Möglich ist zudem die – kostenpflichtige – Abgabe von Unterlagen an das Kreisarchiv im Rahmen eines Depositalvertrages. Dann übernehmen die Facharchivare die archivische Bearbeitung der Akten und auch die Benutzung findet im Kreisarchiv statt.
Ansprechpartnerin für die Archivberatung: Ulrike Skehr